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	<title>Sonstiges - karo IP | Patentanwaltskanzlei</title>
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	<title>Sonstiges - karo IP | Patentanwaltskanzlei</title>
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	<item>
		<title>Börsengang von CF PharmTech</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2025/10/boersengang-cf-pharmtech/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2025 10:48:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[CF PharmTech]]></category>
		<category><![CDATA[IPO]]></category>
		<category><![CDATA[Pharma]]></category>
		<category><![CDATA[Suzhou]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfolgreicher Börsengang von CF PharmTech karo IP begleitet IPO mit IP-Expertise Am 8. Oktober 2025 hat einer unserer Kunden, das Pharmaunternehmen CF PharmTech (mit Hauptsitz in Suzhou, China), erfolgreich den Gang an die Hongkonger Börse (HKSE) vollzogen. Unser Kunde ist ein voll integriertes Pharmaunternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Medikamenten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2025/10/boersengang-cf-pharmtech/">Börsengang von CF PharmTech</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Erfolgreicher Börsengang von CF PharmTech</h1>
<h2>karo IP begleitet IPO mit IP-Expertise</h2>
<p>Am 8. Oktober 2025 hat einer unserer Kunden, das Pharmaunternehmen CF PharmTech (mit Hauptsitz in Suzhou, China), erfolgreich den Gang an die Hongkonger Börse (HKSE) vollzogen.</p>
<p>Unser Kunde ist ein voll integriertes Pharmaunternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Medikamenten und Geräten zur Behandlung von Atemwegserkrankungen konzentriert. Das Kernprodukt des Unternehmens ist <a href="https://cfpharmtech.com/en/Pharmaceutical" target="_blank" rel="noopener">Budesonide Suspension (CF017)</a>, ein Medikament zur Behandlung von Asthma und COPD, das in <a href="https://www.karoip.com/kanzlei/china-desk/">Chinas</a> volumenbasiertem Beschaffungsprogramm enthalten ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über weitere Produkte und eine Pipeline innovativer Therapien, darunter RNAi-Therapien und niedermolekulare Medikamente.</p>
<p>Der Börsengang von CF PharmTech war stark überzeichnet, und der Aktienkurs stieg am ersten Handelstag deutlich an, was auf das starke Interesse der Anleger an der Fokussierung des Unternehmens auf die Behandlung von Atemwegserkrankungen und dessen Weg in die Profitabilität zurückzuführen war.</p>
<p>Wir freuen uns sehr, dass wir gebeten wurden, den Börsengang unseres Kunden mit verschiedenen Recherchen, Bewertungen und Gutachten zu Patenten, Gebrauchsmustern und Marken in den europäischen Gebieten zu unterstützen und so zum erfolgreichen Börsengang von CF PharmTech und seinem weiteren erfolgreichen Weg auf dem europäischen Markt beizutragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2025/10/boersengang-cf-pharmtech/">Börsengang von CF PharmTech</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 12:03:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA Einigungsvorschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Rechteabkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 23. 01.2020, Arb.Erf. 06/19 Gemäß § 22 ArbEG können mit Bekanntgeben einer Diensterfindung Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder getroffen werden, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers von dessen Rechten aus dem ArbEG abgewichen wird. Neben der Pauschalvergütung schlagen Unternehmen dem Arbeitnehmererfinder oft einen umfassenden Abkauf von Rechten vor. Etwaige Vereinbarungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung/">DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 23. 01.2020, Arb.Erf. 06/19</em></p>
<p>Gemäß § 22 ArbEG können mit Bekanntgeben einer Diensterfindung Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder getroffen werden, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers von dessen Rechten aus dem ArbEG abgewichen wird.</p>
<p>Neben der Pauschalvergütung schlagen Unternehmen dem Arbeitnehmererfinder oft einen umfassenden Abkauf von Rechten vor. Etwaige Vereinbarungen können als unwirksam erklärt werden, wenn ein Gericht sie nach § 23 ArbEG für unbillig hält.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Es ist bei vielen deutschen Unternehmen üblich, frühzeitig nach der Erfindungsmeldung bestimmte Rechte des Erfinders abzukaufen, wodurch der Abstimmungsaufwand für den Erfinder und den Arbeitgeber reduziert wird.</p>
<p>Dies erscheint im Lichte dieser Rechtsprechung auch weitreichend möglich, allerdings kann auch hier der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber von der Erfindung Gebrauch macht, ohne dass es eine angemessene Gegenleistung für den Erfinder gibt.</p>
<p>Es ist zu empfehlen, die Reichweite und/oder Anwendung des Rechteabkaufs zu prüfen und ggf. mit Blick auf den Erfindungsgegenstand selektiv vorzunehmen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung/">DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 11:54:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[Einigungsvorschlag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 21. 07.2020, Arb.Erf. 22/19 Miterfinder, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten, können ihrem Arbeitgeber unabhängig von dem jeweiligen Erfindungsanteil das volle Nutzungsrecht an der Diensterfindung vermitteln, so dass diese die Erfindung verwerten können. Da der Gebrauch einer Diensterfindung durch einen Mitinhaber die Gebrauchsmöglichkeit des anderen Mitinhabers nicht beeinträchtigt, lösen erzielte Gebrauchsvorteile [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen/">DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 21. 07.2020, Arb.Erf. 22/19</em></p>
<p>Miterfinder, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten, können ihrem Arbeitgeber unabhängig von dem jeweiligen Erfindungsanteil das volle Nutzungsrecht an der Diensterfindung vermitteln, so dass diese die Erfindung verwerten können.</p>
<p>Da der Gebrauch einer Diensterfindung durch einen Mitinhaber die Gebrauchsmöglichkeit des anderen Mitinhabers nicht beeinträchtigt, lösen erzielte Gebrauchsvorteile des einen Unternehmens regelmäßig keine Ausgleichspflicht hin zum anderen Unternehmen aus.</p>
<p>Aus der Perspektive des einen Unternehmens ist der Wert einer Diensterfindung durch die Nutzung des anderen Unternehmens eingeschränkt, so dass bei der Ermittlung des Erfindungswertes bis zu einer Halbierung des marktüblichen Lizenzsatzes angemessen sein kann.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Die Behandlung und Verwertung von Erfindungen, welche gemeinsam von Personen unterschiedlicher Unternehmen stammen, können zu erheblichen Komplikationen oder sogar Konflikten führen.</p>
<p>Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Kooperationsvertrag anzustrengen, in dem die beteiligten Unternehmen umfassend die Nutzungs- und Verwertungsrechte für Ergebnisse aus der Kooperation regeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen/">DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 11:18:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 23. 01.2020, Arb.Erf. 06/19 Gemäß § 22 ArbEG können mit Bekanntgeben einer Diensterfindung Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder getroffen werden, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers von dessen Rechten aus dem ArbEG abgewichen wird. Neben der Pauschalvergütung schlagen Unternehmen dem Arbeitnehmererfinder oft einen umfassenden Abkauf von Rechten vor. Etwaige Vereinbarungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung-2/">DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 23. 01.2020, Arb.Erf. 06/19</em></p>
<p>Gemäß § 22 ArbEG können mit Bekanntgeben einer Diensterfindung Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder getroffen werden, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers von dessen Rechten aus dem ArbEG abgewichen wird.</p>
<p>Neben der Pauschalvergütung schlagen Unternehmen dem Arbeitnehmererfinder oft einen umfassenden Abkauf von Rechten vor. Etwaige Vereinbarungen können als unwirksam erklärt werden, wenn ein Gericht sie nach § 23 ArbEG für unbillig hält.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Es ist bei vielen deutschen Unternehmen üblich, frühzeitig nach der Erfindungsmeldung bestimmte Rechte des Erfinders abzukaufen, wodurch der Abstimmungsaufwand für den Erfinder und den Arbeitgeber reduziert wird.</p>
<p>Dies erscheint im Lichte dieser Rechtsprechung auch weitreichend möglich, allerdings kann auch hier der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber von der Erfindung Gebrauch macht, ohne dass es eine angemessene Gegenleistung für den Erfinder gibt.</p>
<p>Es ist zu empfehlen, die Reichweite und/oder Anwendung des Rechteabkaufs zu prüfen und ggf. mit Blick auf den Erfindungsgegenstand selektiv vorzunehmen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-rechteabkauf-bei-arbeitnehmererfindung-2/">DPMA Einigungsvorschlag: Rechteabkauf bei Arbeitnehmererfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 11:14:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 21. 07.2020, Arb.Erf. 22/19 Miterfinder, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten, können ihrem Arbeitgeber unabhängig von dem jeweiligen Erfindungsanteil das volle Nutzungsrecht an der Diensterfindung vermitteln, so dass diese die Erfindung verwerten können. Da der Gebrauch einer Diensterfindung durch einen Mitinhaber die Gebrauchsmöglichkeit des anderen Mitinhabers nicht beeinträchtigt, lösen erzielte Gebrauchsvorteile [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen-2/">DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>DPMA, Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 21. 07.2020, Arb.Erf. 22/19</em></p>
<p>Miterfinder, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten, können ihrem Arbeitgeber unabhängig von dem jeweiligen Erfindungsanteil das volle Nutzungsrecht an der Diensterfindung vermitteln, so dass diese die Erfindung verwerten können.</p>
<p>Da der Gebrauch einer Diensterfindung durch einen Mitinhaber die Gebrauchsmöglichkeit des anderen Mitinhabers nicht beeinträchtigt, lösen erzielte Gebrauchsvorteile des einen Unternehmens regelmäßig keine Ausgleichspflicht hin zum anderen Unternehmen aus.</p>
<p>Aus der Perspektive des einen Unternehmens ist der Wert einer Diensterfindung durch die Nutzung des anderen Unternehmens eingeschränkt, so dass bei der Ermittlung des Erfindungswertes bis zu einer Halbierung des marktüblichen Lizenzsatzes angemessen sein kann.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Die Behandlung und Verwertung von Erfindungen, welche gemeinsam von Personen unterschiedlicher Unternehmen stammen, können zu erheblichen Komplikationen oder sogar Konflikten führen.</p>
<p>Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Kooperationsvertrag anzustrengen, in dem die beteiligten Unternehmen umfassend die Nutzungs- und Verwertungsrechte für Ergebnisse aus der Kooperation regeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2023/02/dpma-einigungsvorschlag-erfindungswert-bei-gemeinsamen-erfindungen-unterschiedlicher-unternehmen-2/">DPMA Einigungsvorschlag: Erfindungswert bei gemeinsamen Erfindungen unterschiedlicher Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>12 O 240/20 Andere Lichtshows am Düsseldorfer Rheinturm neben Lichtinstallation Rheinkomet® möglich</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2021/01/12-o-240-20-andere-lichtshows-am-duesseldorfer-rheinturm-neben-lichtinstallation-rheinkomet-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2021 11:52:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>LG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2021, 12 O 240/20 &#8211; Rheinturm-Lichtinstallation Durch die Projektion von farbigen Flächen auf den Schaft des Düsseldorfer Rheinturms wird dessen Architektur deutlich verändert, wodurch eigenpersönliche Züge eines älteren Werks (genannt „Lichtinstallation Rheinkomet®“) soweit zurücktreten, dass das neue Werk sie nicht mehr im relevanten Umfang benutzt, sondern diese nur noch als Anregung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2021/01/12-o-240-20-andere-lichtshows-am-duesseldorfer-rheinturm-neben-lichtinstallation-rheinkomet-moeglich/">12 O 240/20 Andere Lichtshows am Düsseldorfer Rheinturm neben Lichtinstallation Rheinkomet® möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>LG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2021, 12 O 240/20 &#8211; Rheinturm-Lichtinstallation</em></p>
<p>Durch die Projektion von farbigen Flächen auf den Schaft des Düsseldorfer Rheinturms wird dessen Architektur deutlich verändert, wodurch eigenpersönliche Züge eines älteren Werks (genannt „Lichtinstallation Rheinkomet®“) soweit zurücktreten, dass das neue Werk sie nicht mehr im relevanten Umfang benutzt, sondern diese nur noch als Anregung zum neuen, selbständigen Werkschaffen erscheinen.</p>
<p>Das ringförmige Auffächern von Leuchtstrahlen, die zu einem synchronen Bündelstrahl zusammengeführt werden, stellen insoweit einen nicht schutzfähigen Teil einer (früheren) bereits geschützten Lichtinstallation dar.</p>
<p>Mit Urteil hat das Landgericht Düsseldorf in einem Urheber- und Markenrechtsstreit entschieden, dass die Lichtinstallation Rheinkomet® aus dem Jahr 2016 zwar urheberrechtlich geschützt ist, eine weitere Lichtshow aus dem Jahr 2020 aber nicht gegen dieses Urheberrecht verstößt.</p>
<p>Wir freuen uns auf viele weitere schöne weitstrahlende Lichtspiele am und mit dem Rheinturm.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2021/01/12-o-240-20-andere-lichtshows-am-duesseldorfer-rheinturm-neben-lichtinstallation-rheinkomet-moeglich/">12 O 240/20 Andere Lichtshows am Düsseldorfer Rheinturm neben Lichtinstallation Rheinkomet® möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Intellectual-Property-Compliance in Unternehmen</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/11/intellectual-property-compliance-in-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2019 14:34:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Compliance]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/11/intellectual-property-compliance-in-unternehmen/">Intellectual-Property-Compliance in Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1>IP-Compliance</h1>
<p>Zum “Intellectual Property“ (IP) werden neben den gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs), auch Urheberrechte und Software sowie beispielsweise Betriebsgeheimnisse und Know-How zugeordnet.</p>
<p>„Compliance“ bedeutet hierbei ein „fairer Umgang“ mit den Errungenschaften der anderen Markteilnehmer. Dies verlangt somit eine systematische Überwachung der IP Situation im jeweiligen Marktsegment mittels Recherche und Analyse von den Schutzrechten und ggf. eine amtliche oder gerichtliche Aufklärung.</p>
<p>Insbesondere sind „abgestimmte“ Vorgehensweisen mehrerer Marktteilnehmer zu bekanntermaßen zu Unrecht erteilten Schutzrechten zu vermeiden.</p>
<h3>Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen Dritter</h3>
<p>Unternehmen sind zur Absicherung der Forschungsergebnisse verpflichtet, schon vor Beginn einer Produktentwicklung zu prüfen (Stichwort: Patent- und Markenanalysen), ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Das Management eines Unternehmens muss entsprechende Monitoring-Prozesse etablieren, denn Verstöße führen nicht nur zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken, sondern auch zu „Compliance“-Verstößen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.</p>
<p>Die Folgen eines Haftungsrisikos können Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche sein. Eine valide Beurteilung entstandener Schäden ist komplex und aufwendig und erfordert den juristischen Rat bei Patentanwälten.</p>
<h3>IP-Compliance Management</h3>
<p>Die Etablierung eines wirkungsvollen Schutz- und Kontrollsystems kann beim Schutz der eigenen IP-Assets und bei der Risikoreduktion in Hinblick auf die Verletzung Schutzrechte Dritter maßgeblich helfen.</p>
<p>Die Einführung von Kontrollmechanismen, die einerseits überwachen, ob Patente, Marken und Designs des eigenen Unternehmens verletzt werden, und andererseits sicherstellen, dass das eigene Unternehmen nicht Schutzrechte Dritter verletzt, sind ein essentieller Bestandteil des IP-Monitoring. Entsprechende Handlungsanweisungen und Regelungen müssen aufgesetzt und regelmäßig angepasst werden. Gerade bei Unternehmensprüfungen (IP Due Diligence) im Rahmen von Kauf- oder Verkaufssituationen achten hierauf verstärkt. Zudem ist im Bereich des Lizenzvertragsmanagements eine regelmäßige Prüfung von Kooperationsverträgen (z.B. Lizenzverträge, Verwendungsrechte einer gemeinsam getätigten Entwicklung, etc.) und eine Festlegung von Handlungsanweisungen für die Lizenzierung fremder Schutzrechte zu empfehlen.</p>
<p>Vor dem Hintergrund des täglichen Umgangs mit sensiblen und vertraulichen Dokumenten ist ein konsistentes Daten- und Dokumentenmanagement unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Zugangsrechten von großer Bedeutung.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Das rechtzeitige und sorgfältige Auseinandersetzen mit Schutzrechten Dritter kann Rechtsverletzungen und damit verbundene langwierige rechtliche Prozesse verhindern oder zumindest abkürzen. Daher sind auch diese Prozesse mittlerweile für viele Unternehmen Compliance- relevant. Patentanwälte können dabei unterstützen, ein auf das jeweilige Unternehmen und dessen Branchenanforderungen maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und entsprechende IP-Richtlinien aufzusetzen.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/11/intellectual-property-compliance-in-unternehmen/">Intellectual-Property-Compliance in Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der bestmögliche Schutz vor Marken- und Produktpiraterie</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/09/der-bestmoegliche-schutz-vor-marken-und-produktpiraterie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Sep 2019 13:37:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Produktpiraterie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22995824</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/09/der-bestmoegliche-schutz-vor-marken-und-produktpiraterie/">Der bestmögliche Schutz vor Marken- und Produktpiraterie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1>Plagiate und Fälschungen</h1>
<p>Als Produktpiraterie wird die gezielte Verletzung des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes (Patent, Marke, Design) verstanden, bei der geschützte Werke und Waren hergestellt und am Markt vertrieben werden. Im Fokus der Produktpiraten stehen nicht nur Konsumgüter, sondern zunehmend auch Investitionsgüter, wobei insbesondere margenstarke Ersatzteile und Komponenten, betroffen sind.</p>
<h3>Wirtschaftliche Folgen durch die Existenz von Produktfälschungen</h3>
<p>Für den Hersteller hat die Verletzung von Marken- und Patentrechten in erster Linie Umsatz- und Gewinneinbußen zur Folge. Zu den weiteren Folgen gehören für die Unternehmen neben einem sinkenden Preisniveau auch der Verlust des Markenimage und die Gefahr der möglichen Produkthaftung für Piraterieware. Zur Situation in Europa berichtet Europol: „Counterfeited and pirated products account for about 5% of imports to the EU. Thus the relative impact of counterfeiting is twice as high for the developed economies of the EU as it is for the world as a whole.“</p>
<h3>Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie</h3>
<p>Um sich vor Produkt- und Markenpiraterie bestmöglich zu schützen, müssen Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette geeignete Schutz- und Sicherheitskonzepte implementieren. Technische Schutzmaßnahmen, wie z.B. Hologramme, Wasserzeichen, Mikrofarbcodes oder Codierungssysteme helfen, die Originalprodukte von Fälschungen unterscheiden zu können. Rechtliche Schutzmaßnahmen können verhindern, dass Plagiate überhaupt erst in Umlauf gebracht werden.</p>
<p>Mit einem <a href="https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Antrag/Antrag-nach-Gemeinschaftsrecht/antrag-nach-gemeinschaftsrecht_node.html" target="_blank" rel="noopener">Antrag auf Tätigwerden des Zolls </a>ist es möglich, Plagiate vom Zoll beschlagnahmen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Produkte und Waren patent- oder markenrechtlich geschützt sind und dass die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dieses aktive Vorgehen gegen Produktpiraterie ist bei der Ein- oder Ausfuhr nach bzw. aus Deutschland möglich.</p>
<h3>Mit Patentanwalt gegen Produktpiraterie</h3>
<p>Patentanwälte können den Herstellern helfen, effizient gegen Produktpiraterie vorzugehen und deren Produkte zu schützen. Zur Vorbeugung von Produktpiraterie beraten wir unsere Mandanten, inwieweit das betreffende Produkt schutzfähig ist und welche Produktanpassungen ergriffen werden können, um einen Patent- Marken- oder Geschmacksmusterschutz zu erlangen.</p>
<p>Bei der Abwehr von Produktpiraterie unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen insb. bei Messen, bei Grenzbeschlagnahme-Verfahren sowie bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen.</p>
<h3>Geltendmachung von Ansprüchen bei Produktpiraterie</h3>
<p>Mit einem Unterlassungsanspruch kann der Rechteinhaber die weitere Produktion und den Vertrieb des Plagiats unterbinden. Im Fall eines Schadensersatzanspruchs sollen finanzielle Einbußen des Rechteinhabers ausgeglichen werden. Mit dem Auskunftsanspruch kann die Information über Ursprung und Verlauf des Plagiats eingefordert werden. Der Vernichtungsanspruch erwirkt die Vernichtung der Produktfälschung, damit diese nicht erneut in Umlauf kommt.</p>
<p>Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Organisationen &#8211; wie z.B. die <a href="https://iccwbo.org/global-issues-trends/bascap-counterfeiting-piracy/" target="_blank" rel="noopener">Initiative BASCAP </a>(Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy) der Internationale Handelskammer und der deutsche Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. <a href="https://www.markenpiraterie-apm.de/index.php?article_id=1&amp;clang=0" target="_blank" rel="noopener">(APM) </a>&#8211; für die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/09/der-bestmoegliche-schutz-vor-marken-und-produktpiraterie/">Der bestmögliche Schutz vor Marken- und Produktpiraterie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Irreführende Zahlungsaufforderungen für Amtsgebühren</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/03/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-fuer-amtsgebuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2019 14:39:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/03/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-fuer-amtsgebuehren/">Irreführende Zahlungsaufforderungen für Amtsgebühren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1>Irreführende Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide</h1>
<p>Die Patent- und Markenämter, u.a. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von ihnen stammen. Diese Schreiben stammen von Privatunternehmen und beziehen sich auf Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen (insb. Markenanmeldungen und Markenverlängerungen, PCT-Anmeldungen).</p>
<h3>Genaue Prüfung wird empfohlen</h3>
<p>Da die öffentlichen Register oben genannter Ämter, in denen eine Markenanmeldung bzw. Markeneintragung inkl. des Namen und der Anschrift des Markeninhabers veröffentlicht wird, von jedermann eingesehen werden können, ist beim Erhalt von Schreiben mit Zahlungsaufforderungen größte Vorsicht geboten.</p>
<p>Im Anschluss an die Veröffentlichung oder Eintragung einer Marke kommt es immer wieder vor, dass Schutzrechtsinhaber Rechnungen erhalten, die den amtlichen Formularen sehr ähnlich sehen. Die darinstehenden Zahlungsaufforderungen für Dienstleistungen wie z.B. die Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Unternehmensverzeichnisse dürfen Sie nicht tätigen, denn solche Dienstleistungen sind für den Schutz von Marken und Designs nicht erforderlich!</p>
<p>Kontaktieren Sie in solchen Fällen unbedingt das für Ihr Schutzrecht zuständige Amt bzw. Ihren Anwalt, wenn er als Vertreter im Markenregister eingetragen ist. In letzterem Fall erhalten Sie als Inhaber eines Schutzrechts üblicherweise keine Rechnung vom Amt, in der Sie zur direkten Bezahlung einer Rechnung aufgefordert werden.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DPMA, EUIPO, WIPO, EPA sowie auf der Seite des deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/03/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-fuer-amtsgebuehren/">Irreführende Zahlungsaufforderungen für Amtsgebühren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Plagiate auf Messen – Verletzung von Patenten und Gebrauchsmustern</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/01/plagiate-auf-messen-verletzung-von-patenten-und-gebrauchsmustern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jan 2019 14:41:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiate]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1>Patentverletzungen auf Messen &#8211; was kann man tun</h1>
<p>Entdeckt ein Patentinhaber auf einer Messe bei einem anderen Aussteller ein patentverletzendes Produkt, so bietet sich die umgehende Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Diese Maßnahme ermöglicht dem Patentinhaber, sich schnell und effektiv vor einem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren und den Anspruch für sich zu sichern.</p>
<h3>Was ist bei einer einstweiligen Verfügung zu beachten?</h3>
<p>Der Antrag muss beim zuständigen Landgericht gestellt werden. Beim Entdecken einer Patentverletzung auf einer Messe ist es entscheidend, dass der Patentinhaber schnellstmöglich reagiert – daher empfiehlt sich im Vorfeld von Messen die zuständigen Rechts- und Patentanwälte vorzuwarnen. Der Antragsteller muss gegenüber dem Gericht möglichst zweifelsfrei darlegen, dass er der Inhaber eines validen Patents ist (ggf. per Registerauszug), dass der Gegner (offensichtlich) eine Patentverletzung begeht und dass Eile bei der Durchsetzung geboten ist. Darüber sollte er die Nachteile aufzeigen, die ihm durch das Handeln des vermeintlichen Patentverletzers entstehen.</p>
<h3>Beschlagnahme der patentverletzenden Gegenstände</h3>
<p>Im Rahmen einer Interessenabwägung prüft das Gericht, ob eine ausreichend gesicherte Situation vorliegt und bei welcher der gegenüberstehenden Parteien der eintretende Schaden größer sein wird.</p>
<p>Für den Fall, dass das Gericht eine Unterlassungsverfügung zugunsten des Antragstellers erlässt, können die patentverletzenden Produkte und Kataloge des Konkurrenten umgehend beschlagnahmt werden. Der Unterlassungsanspruch kann innerhalb von 1-2 Tagen und ohne vorherige Einbeziehung des potentiellen Patentverletzers durchgesetzt werden.</p>
<h3>Welches Risiko besteht für den Patentinhaber?</h3>
<p>Das Risiko für den Patentinhaber besteht darin, dass er – für den Fall, dass sich die einstweilige Verfügung nach dem Erlass und der Durchsetzung als nicht berechtigt erweisen sollte – für den damit verbundenen zur Verantwortung gezogen wird. Unberechtigt kann eine Verfügung insbesondere dann werden, wenn sich herausstellt, dass keine Verletzung vorlag oder das Patent in der geltend gemachten Fassung nicht rechtsbeständig war.</p>
<h3>Was sollte vor einer Messe beachtet werden?</h3>
<p>Für Aussteller auf einer Messe mit innovativen und patentrechtlich geschützten Produkten ist zu empfehlen, rechtzeitig vor Beginn der Messe die Aussteller und deren Produkte zu recherchieren und zu beobachten. Ggfs. kann es auch von Vorteil sein, im Vorhinein mit einem Patent- oder Rechtsanwalt Strategien gegen mögliche Rechtsverletzungen auf Messen zu besprechen, um im entsprechenden Fall schnellstmöglich reagieren zu können.</p>
<p>Befürchten ein Aussteller hingegen, dass gegen ihn eine solche einstweilige Verfügung angestrengt wird, könnte kurz vor der Messe eine so genannte Schutzschrift bei den Gerichten hinterlegt werden, wodurch ggf. eine Ablehnung oder zumindest eine Anhörung vor Erlass erreicht werden kann.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2019/01/plagiate-auf-messen-verletzung-von-patenten-und-gebrauchsmustern/">Plagiate auf Messen – Verletzung von Patenten und Gebrauchsmustern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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