Unsere Kanzlei firmiert ab sofort unter
karo IP Patentanwälte
Kahlhöfer Rößler Kreuels PartG mbB
Wir freuen uns, dass die Marke „karo IP“ mit Wirkung vom 13.01.2020 offizieller Bestandteil unseres Kanzleinamens im Partnerschaftsregister geworden ist.
Der JUVE Verlag hatte hierzu am 13. Februar online berichtet: „OLG Hamm: Düsseldorfer Kanzlei darf Kunstnamen nutzen“. Auch in der Printausgabe der monatlich erscheinenden Zeitschrift JUVE Rechtsmarkt Nr. 04 können Sie auf Seite 81 einen Artikel zu der Entscheidung des OLG Hamm lesen.
Wir danken unseren Mandanten für das Vertrauen, welches sie karo IP in den letzten beiden Jahren entgegengebracht haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.