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	<title>karo IP | Patentanwaltskanzlei</title>
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	<title>karo IP | Patentanwaltskanzlei</title>
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	<item>
		<title>Workshop bei der Startup Week Düsseldorf</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2026/07/workshop-bei-der-startup-week-duesseldorf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kai Daniel Klein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 12:29:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Startup Week]]></category>
		<category><![CDATA[Workshop]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei ist am 11. September 2026 mit einem eigenen Workshop im Programm der Startup Week Düsseldorf vertreten. Unter dem Titel „Werthaltige IP in Tech-Start-ups erkennen“ richtet sich die Veranstaltung an Gründerinnen und Gründer sowie Startup-Teams, die technische, digitale oder computerimplementierte Produkte entwickeln und in den Markt bringen möchten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei ist am 11. September 2026 mit einem eigenen Workshop im Programm der <strong>Startup Week Düsseldorf</strong> vertreten.</p>
<p>Unter dem Titel <strong>„Werthaltige IP in Tech-Start-ups erkennen“</strong> richtet sich die Veranstaltung an Gründerinnen und Gründer sowie Startup-Teams, die technische, digitale oder computerimplementierte Produkte entwickeln und in den Markt bringen möchten.</p>
<p>Im Mittelpunkt steht die Frage, wie junge Unternehmen immaterielle Werte frühzeitig erkennen und sinnvoll nutzen können. Gerade bei technologiegetriebenen Geschäftsmodellen entstehen schutzfähige Inhalte häufig bereits in einer frühen Entwicklungsphase etwa in technischen Konzepten, Datenstrukturen, Marken oder im Know-how der Teams.</p>
<p>Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit IP-Themen ist dabei besonders wichtig. Bestimmte Schutzrechte können durch Pitches und andere Veröffentlichungen unwiederbringlich verloren gehen, wenn zuvor keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden. Umso wichtiger ist es für Startups, potentielle IP überhaupt zu erkennen.</p>
<p>Der Workshop wird von Patentanwälten unserer Kanzlei moderiert und ist auf bis zu 12 Teilnehmende ausgelegt. Neben einer praxisnahen Einführung in relevante Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs geht es vor allem darum, IP als strategisches Asset für Finanzierung, Markteintritt, Kooperationen und Wachstum einzuordnen.</p>
<p>Im Anschluss an den Workshop besteht Gelegenheit zum Austausch und Networking in unseren Kanzleiräumen.</p>
<p>Weitere Informationen zur Startup Week Düsseldorf, zum Programm und zur Anmeldung werden über die Veranstaltungsseite veröffentlicht: <a href="https://startupweek-dus.com/de/event/werthaltige-ip-in-tech-startups-erkennen/"> https://startupweek-dus.com/de/event/werthaltige-ip-in-tech-startups-erkennen/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neueste richterliche Auslegung des Begriffs der „erstmaligen Genehmigung für das Inverkehrbringen“ in der SPC-Verordnung</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/patent/2026/02/erstmaligen-genehmigung-fuer-das-inverkehrbringen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Yingkun Brunner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2026 15:19:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Patente]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/patent/2026/02/erstmaligen-genehmigung-fuer-das-inverkehrbringen/">Neueste richterliche Auslegung des Begriffs der „erstmaligen Genehmigung für das Inverkehrbringen“ in der SPC-Verordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_0 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>In den letzten Jahren ist es in der europäischen Rechtspraxis zu erheblichen Divergenzen bei der Auslegung des Begriffs der „erstmaligen Genehmigung für das Inverkehrbringen“ (<em>first marketing authorisation</em>) im Sinne von Art. 3 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 über ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel (nachfolgend „SPC-Verordnung“) gekommen. Diese divergierenden Auffassungen haben anhaltende rechtliche Kontroversen ausgelöst.</p>
<p>Nach Art. 3 Buchst. d SPC-Verordnung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines SPC, dass das betreffende „Produkt“ (d. h. der Wirkstoff oder die Wirkstoffkombination) zuvor noch keine Genehmigung für das Inverkehrbringen als Arzneimittel in der Europäischen Union erhalten hat. Liegt bereits eine frühere Genehmigung für dasselbe Produkt vor, stellt eine spätere Genehmigung grundsätzlich keine „erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen“ mehr dar. Eine Reihe jüngerer Verfahren dreht sich genau um die Auslegung dieser Bestimmung.</p>
<h2><strong>I. Sachverhalt des Boehringer-Falls</strong></h2>
<p>Boehringer Ingelheim hat im Rahmen seiner jüngeren SPC-Antragspraxis aufgrund zweier paralleler Entscheidungen große Aufmerksamkeit in der Fachwelt erregt.</p>
<p>Der zugrunde liegende Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen:</p>
<p>Die Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH beantragte auf Grundlage ihres europäischen Patents EP 2 934 479 (Titel: „Ciclesonid zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Pferden“) sowie einer im Jahr 2020 von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen (MA) eines Tierarzneimittels ein SPC für ihr Produkt Aservo® EquiHaler®. Die Genehmigung wurde gemäß der Richtlinie 2001/82/EG (Tierarzneimittelrichtlinie) erteilt.</p>
<p>Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um die erste unionsweite tierarzneimittelrechtliche Genehmigung für ein Produkt mit dem Wirkstoff Ciclesonid handelte. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens stufte die EMA Ciclesonid als „neuen Wirkstoff“ im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ein und verpflichtete den Antragsteller daher zur Vorlage vollständiger klinischer Daten.</p>
<h2><strong>II. Entscheidung des Gerichts Den Haag (Niederlande): strikter „Produktzentrierter Ansatz“</strong></h2>
<p>Wie zu erwarten, nahm der SPC-Antrag in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verläufe. Besonders hervorzuheben ist dabei die Entscheidung des Bezirksgerichts Den Haag.</p>
<p>Das Gericht verweigerte die Erteilung eines SPC auf Grundlage der genannten tierarzneimittelrechtlichen Genehmigung mit der Begründung, dass:</p>
<p>bereits vor dieser Genehmigung eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels mit demselben Wirkstoff Ciclesonid bestanden habe.</p>
<p>Die Kernaussagen des Gerichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p>
<ol>
<li>Der Begriff „Produkt“ in Art. 1 Buchst. b SPC-Verordnung bezieht sich ausschließlich auf den Wirkstoff selbst und nicht auf dessen Verwendung, Indikation oder regulatorische Einordnung (Human- oder Tierarzneimittel).</li>
<li>Hat ein Wirkstoff bereits zuvor eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erhalten, unabhängig davon, ob es sich um ein Human- oder Tierarzneimittel handelt, ist die Voraussetzung der „erstmaligen Genehmigung für das Inverkehrbringen“ nach Art. 3 Buchst. d nicht mehr erfüllt.</li>
<li>Die Beurteilung, ob eine Genehmigung als „erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen“ anzusehen ist, stellt eine normative Frage des Patentrechts dar und fällt in die Zuständigkeit der Patentbehörden und Gerichte, nicht jedoch der Arzneimittelaufsichtsbehörden.</li>
</ol>
<p>Diese Entscheidung steht exemplarisch für eine stark formalistische Auslegung, die ausschließlich auf das „Produkt“ abstellt.</p>
<h2><strong>III. Vorlage des deutschen Verfahrens an den Gerichtshof der Europäischen Union</strong></h2>
<p>Parallel dazu stellte Boehringer Ingelheim einen entsprechenden SPC-Antrag in Deutschland. Dieser wurde im Jahr 2023 zunächst vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Voraussetzungen des Art. 3 Buchst. d SPC-Verordnung nicht erfüllt seien, da:</p>
<p>bereits im Jahr 2005 ein anderes Unternehmen eine Genehmigung für ein Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclesonid (zur Behandlung von Asthma) erhalten habe.</p>
<p>Gegen diese Entscheidung legte die Antragstellerin Beschwerde ein. Der 14. Senat des Bundespatentgerichts beschloss am 12. Dezember 2025, das nationale Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Vorlagefrage zu unterbreiten:</p>
<p>Ist Art. 3 Buchst. d der SPC-Verordnung dahin auszulegen,<br />dass eine nach der Richtlinie 2001/82/EG erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Tierarzneimittels als erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen des betreffenden Produkts als Arzneimittel anzusehen ist,<br />selbst wenn derselbe Wirkstoff zuvor bereits auf Grundlage der Richtlinie 2001/83/EG eine Genehmigung für ein Humanarzneimittel erhalten hat?</p>
<h2><strong>IV. Der Schatten der Entscheidungen <em>Neurim</em> und <em>Santen</em></strong></h2>
<p>Kenner der SPC-Rechtsprechung werden unweigerlich an die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Neurim (C-130/11, 2012) erinnert.</p>
<p>Der Sachverhalt in <em>Neurim</em> verhielt sich zeitlich spiegelbildlich zum vorliegenden Fall:</p>
<p>Dort bestand zunächst eine tierarzneimittelrechtliche Genehmigung, der später eine humanarzneimittelrechtliche Genehmigung folgte (Melatonin zur Behandlung menschlicher Schlafstörungen), während im Fall Boehringer zuerst eine Human- und anschließend eine Tierarzneimittelgenehmigung erteilt wurde. Materiell sind die Konstellationen jedoch hochgradig vergleichbar, da:</p>
<p>ein bekannter Wirkstoff im Rahmen eines anderen regulatorischen Zulassungswegs von der EMA als „neuer Wirkstoff“ eingestuft wurde und eine vollständige klinische Prüfung erforderlich war.</p>
<p>In <em>Neurim</em> stellte der Gerichtshof darauf ab, ob die frühere Genehmigung dieselbe therapeutische Anwendung wie das Grundpatent abdeckte, und ließ daher die Erteilung eines SPC auf Grundlage einer Genehmigung für eine zweite medizinische Indikation zu.</p>
<p>Dieser schutzbereichsorientierte Ansatz wurde jedoch in der späteren Entscheidung Santen (C-673/18, 2020) ausdrücklich aufgegeben. Der Gerichtshof kehrte zu einem strikten produktzentrierten Verständnis zurück und schloss SPC-Erteilungen für neue therapeutische Anwendungen aus.</p>
<p>Bemerkenswert ist jedoch, dass <em>Santen</em> eine besondere Konstellation nicht behandelte, nämlich:</p>
<p>den Fall, dass ein bekannter Wirkstoff von der zuständigen Behörde als „neuer Wirkstoff“ qualifiziert wird und dadurch ein eigenständiges, vollständiges Zulassungsverfahren ausgelöst wird.</p>
<h2><strong>V. Haltung des deutschen Gerichts und systemische Erwägungen</strong></h2>
<p>In seinem Vorlagebeschluss neigt das Bundespatentgericht erkennbar dazu, die streitgegenständliche tierarzneimittelrechtliche Genehmigung als „erstmalige Genehmigung für das Inverkehrbringen“ im Sinne von Art. 3 Buchst. d anzusehen, auch wenn bereits eine frühere Humanarzneimittelgenehmigung existiert.</p>
<p>Zur Begründung verweist das Gericht insbesondere auf den Zweck des SPC-Systems:</p>
<ul>
<li>Klinische Daten, die im Rahmen einer Genehmigung nach der Richtlinie 2001/83/EG (Humanarzneimittel) erhoben wurden, können regelmäßig nicht zur Beschleunigung eines Zulassungsverfahrens nach der Richtlinie 2001/82/EG (Tierarzneimittel) herangezogen werden – und umgekehrt.</li>
<li>Würde allein das Vorliegen einer früheren Human- oder Tierarzneimittelgenehmigung die Erteilung eines SPC ausschließen, entstünden in der Praxis reale Schutzlücken.</li>
<li>Eine solche Auslegung könnte zudem die Bereitschaft pharmazeutischer Unternehmen mindern, in Forschungs- und Entwicklungsprojekte an der Schnittstelle zwischen Human- und Tiermedizin zu investieren.</li>
</ul>
<h2><strong>VI. Schlussbemerkung: Erwartung einer weiteren Klarstellung durch den EuGH</strong></h2>
<p>Die Vorlage des deutschen Gerichts bietet dem Gerichtshof eine wichtige Gelegenheit, die Spannungen zwischen den Rechtsprechungslinien <em>Neurim</em> und <em>Santen</em> systematisch aufzulösen.</p>
<p>Unabhängig vom Ausgang wird die Entscheidung weit über den Einzelfall hinausreichen und erhebliche Auswirkungen auf künftige SPC-Anträge in der Europäischen Union haben, insbesondere in Konstellationen, in denen Human- und Tierarzneimittel miteinander verflochten sind.</p></div>
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		<title>Quantentechnologie im Aufwind: Patentaktivität verfünffacht &#8211; strategische Implikationen für Unternehmen</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/quantentechnologie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Schirmuly]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2026 13:15:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Patente]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Quantentechnologien gehören zu den technologischen Zukunftsfeldern mit dem derzeit stärksten Innovationsschub. Eine aktuelle Analyse des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt: Die Zahl der internationalen Patentfamilien im Bereich Quantentechnologie hat sich innerhalb eines Jahrzehnts verfünffacht. Diese Entwicklung ist ein klares Signal für Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen: Patente werden im Quantenbereich zunehmend zum strategischen Wettbewerbsfaktor. Was zeigt die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/quantentechnologie/">Quantentechnologie im Aufwind: Patentaktivität verfünffacht &#8211; strategische Implikationen für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Quantentechnologien gehören zu den technologischen Zukunftsfeldern mit dem derzeit stärksten Innovationsschub. Eine aktuelle Analyse des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt:</p>
<p><strong>Die Zahl der internationalen Patentfamilien im Bereich Quantentechnologie hat sich innerhalb eines Jahrzehnts verfünffacht.</strong></p>
<p>Diese Entwicklung ist ein klares Signal für Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen: Patente werden im Quantenbereich zunehmend zum <a href="https://www.karoip.com/kompetenzen/ip-strategie/">strategischen Wettbewerbsfaktor</a>.</p>
<p><strong>Was zeigt die Analyse des Europäischen Patentamts?</strong></p>
<p>Das EPA untersucht Innovationsdynamiken anhand sogenannter internationaler Patentfamilien (IPF) &#8211; also Erfindungen, für die Patentanmeldungen in mindestens zwei Ländern eingereicht wurden. Diese gelten als besonders aussagekräftig für wirtschaftlich relevante Technologien.</p>
<p>Die Kernergebnisse:</p>
<ul class="blog_ul">
<li><strong>Massives Wachstum:</strong> Seit etwa 2015 ist die Zahl der quantentechnologischen IPFs um den Faktor fünf gestiegen.</li>
<li><strong>Drei technologische Schwerpunkte:</strong>
<ul class="blog_ul">
<li>Quantencomputing und Quantensimulation</li>
<li>Quantenkommunikation</li>
<li>Quantensensorik und -metrologie</li>
</ul>
</li>
<li><strong>Verschiebung der Innovationsschwerpunkte:</strong> Während zunächst die Quantenkommunikation dominierte, gewinnen Quantencomputer-bezogene Entwicklungen zunehmend an Bedeutung.</li>
</ul>
<p>Diese Zahlen belegen: Quantentechnologie ist nicht mehr nur Grundlagenforschung, sondern erreicht zunehmend industrielle Relevanz.</p>
<p><strong>Warum ist das patentrechtlich besonders anspruchsvoll?</strong></p>
<p>Quantentechnologische Erfindungen bewegen sich häufig an der Schnittstelle von:</p>
<ul>
<li>Physik (z. B. Quantenzustände, Verschränkung),</li>
<li>Informatik (Algorithmen, Fehlerkorrektur),</li>
<li>Hardware (Halbleiter, Kryotechnik, Sensorik),</li>
<li>und klassischem Ingenieurwesen.</li>
</ul>
<p>Patentrechtlich ergeben sich daraus besondere Herausforderungen. Eine fundierte technisch-juristische Durchdringung ist daher entscheidend für den Erfolg einer Patentanmeldung.</p>
<h2>Strategische Konsequenzen für Unternehmen und Anmelder</h2>
<ol>
<li><strong> Frühzeitige Patentstrategie entwickeln</strong></li>
</ol>
<p>Der starke Anstieg an Anmeldungen erhöht das Risiko von Überschneidungen. Frühzeitige Patentlandschafts- und FTO-Analysen werden damit unverzichtbar.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Internationale Schutzrechte mitdenken</strong></li>
</ol>
<p>Die hohe Zahl internationaler Patentfamilien zeigt:<br />
Relevante Quanteninnovationen werden gezielt international abgesichert &#8211; häufig über europäische und PCT-Patentanmeldungen.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Kooperationen patentrechtlich absichern</strong></li>
</ol>
<p>Viele quantentechnologische Erfindungen entstehen in Kooperationen zwischen Industrie und Forschung. Klare Regelungen zu Erfinderstellung, IP-Ownership und Verwertungsrechten sind essenziell.</p>
<h2>Fazit: Quantentechnologie erfordert exzellente Patentkompetenz</h2>
<p>Die vom EPA dokumentierte Verfünffachung der Patentaktivität unterstreicht die enorme Dynamik der Quantentechnologien.</p>
<p>Für Unternehmen bedeutet dies: Ohne strategisch saubere Patentanmeldungen drohen langfristige Wettbewerbsnachteile.</p>
<p>Gerade in diesem hochkomplexen technischen Umfeld ist die Verbindung aus tiefem technischem Verständnis und präziser patentrechtlicher Expertise entscheidend für belastbare Schutzrechte.</p>
<p><strong>Wir unterstützen Sie als <a href="https://www.karoip.com/kanzlei/">Patentanwaltskanzlei</a> bei der <a href="https://www.karoip.com/kompetenzen/schutzrechte/">Patentierung</a>, <a href="https://www.karoip.com/kompetenzen/ip-strategie/">Strategieentwicklung</a> und Portfolio-Gestaltung im Bereich Quantentechnologie – technisch fundiert und europäisch wie international ausgerichtet.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/quantentechnologie/">Quantentechnologie im Aufwind: Patentaktivität verfünffacht &#8211; strategische Implikationen für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die aktuellen Maßnahmen des Europäischen Patentamts zur Beschleunigung der europäischen Patentprüfung</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/beschleunigung-eu-patentpruefung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Yingkun Brunner]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jan 2026 16:33:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Patente]]></category>
		<category><![CDATA[Beschleunigung der europäischen Patentprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Patentamt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=23000267</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es ist allgemein bekannt, dass die Geschwindigkeit der Patentprüfung durch das Europäische Patentamt nach der Pandemie immer langsamer geworden ist, was für Antragsteller und ihre Vertreter viele Probleme mit sich bringt. Noch frustrierender ist, dass Anfragen zum Bearbeitungsfortschritt eines Verfahrens oft nur relativ optimistische Zeitprognosen liefern, während das „PACE”-Programm des Europäischen Patentamts, das sich um [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/beschleunigung-eu-patentpruefung/">Die aktuellen Maßnahmen des Europäischen Patentamts zur Beschleunigung der europäischen Patentprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist allgemein bekannt, dass die Geschwindigkeit der Patentprüfung durch das Europäische Patentamt nach der Pandemie immer langsamer geworden ist, was für Antragsteller und ihre Vertreter viele Probleme mit sich bringt. Noch frustrierender ist, dass Anfragen zum Bearbeitungsfortschritt eines Verfahrens oft nur relativ optimistische Zeitprognosen liefern, während das „PACE”-Programm des Europäischen Patentamts, das sich um eine Beschleunigung der Prüfung von Anmeldungen bemüht, in der Praxis selten die Erwartungen der Antragsteller erfüllt. Das Ziel des Europäischen Patentamts, innerhalb von drei Monaten auf die von den Antragstellern eingereichten Unterlagen zu reagieren, ist in der Praxis oft schwer zu erreichen. Es ist fast schon zur Normalität geworden, dass das „PACE”-Programm zur Beschleunigung der Prüfung die Erwartungen der Anmelder selten erfüllt. Das vom EPA „angestrebte” Ziel, innerhalb von drei Monaten auf die von den Anmeldern eingereichten Unterlagen zu reagieren, kann in der Praxis oft nicht eingehalten werden.</p>
<p>Gemäß dem aktuellen „Strategieplan 2028” (Strategic Plan 2028) des EPA plant das Amt jedoch, den Prüfungsprozess durch eine Anpassung der Verfahren zur Bearbeitung von Anfragen zum Bearbeitungsfortschritt und deren Verknüpfung mit dem PACE-Programm zu beschleunigen. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Februar 2026 in Kraft. Im Folgenden werden wir diese Änderungen im Detail erläutern.</p>
<h2><u>Mitteilung des Europäischen Patentamts zur Anpassung von PACE</u></h2>
<p>PACE (programme for accelerated prosecution of European patent applications) ist ein 2015 vom Europäischen Patentamt eingeführtes Verfahren zur Beschleunigung der Prüfung<sup>1</sup>. Die Beantragung ist für Anmelder kostenlos.</p>
<p>Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 16. Dezember 2025 eine neue Mitteilung zum beschleunigten Prüfungsverfahren (PACE) veröffentlicht, die die seit 2015 geltende Fassung<sup>2</sup> ersetzt. Hintergrund dieser Überarbeitung ist die kontinuierliche Steigerung der Effizienz des EPA in der Recherchenphase in den letzten Jahren: Im Jahr 2024 hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für europäische Recherchenberichte (oder Teilrecherchenberichte) auf etwa 5,5 Monate verkürzt. Aufgrund dieser stabilen Effizienzsteigerung hat das EPA das PACE-Programm angepasst, um die Ressourcen effizienter zu verteilen.</p>
<p>Die wichtigste Änderung ist, dass das <strong>PACE-Programm ab dem 1. Februar 2026 nur noch für die Prüfungsphase</strong> und nicht mehr für die Recherchenphase gilt. Dementsprechend wird das EPA-Formblatt 1005 nur noch für Anträge auf beschleunigte Prüfung verwendet und enthält keine Option mehr für eine beschleunigte Recherche.</p>
<p>PACE bleibt ein Beschleunigungsmechanismus, der vom Anmelder aktiv schriftlich beantragt und über das offizielle Online-Formular 1005 des EPA eingereicht werden muss. Informelle Anträge oder Anträge in Papierform werden nicht berücksichtigt. Für jede Anmeldung kann während der Prüfungsphase nur ein PACE-Antrag gestellt werden. PACE-Anträge sind nicht öffentlich und können nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden.</p>
<p><u>Unter den folgenden Umständen wird die Anmeldung aus dem PACE-Programm ausgeschlossen und kann nicht wieder aufgenommen werden:</u></p>
<ul>
<li>Rücknahme des PACE-Antrags;</li>
<li>Antrag des Anmelders auf Fristverlängerung;</li>
<li>Zurückweisung der Anmeldung, Rücknahme der Anmeldung oder als zurückgenommen geltende Anmeldung;</li>
<li>Nicht fristgerechte Zahlung der Jahresgebühr (führt zur Aussetzung des beschleunigten Verfahrens).</li>
</ul>
<p>Das EPO weist ausdrücklich darauf hin, dass die beschleunigte Prüfung nur angeboten wird, wenn die Arbeitsbelastung der Prüfungsabteilung dies zulässt. Mit anderen Worten: Das EPO hat keine verbindlichen Vorschriften für die Bearbeitung von PACE-Anträgen. Der Grad der Beschleunigung hängt von der Arbeitsbelastung der Prüfer ab. Auch bei ansonsten gleichen PACE-Anträgen kann die Beschleunigung je nach technischem Gebiet unterschiedlich ausfallen. Bei Antragstellern, die häufig oder in großem Umfang PACE-Anträge einreichen, behält sich das EPO das Recht vor, die Anzahl der Anträge zu begrenzen.</p>
<p>Für PACE-Anträge fallen keine offiziellen Gebühren an. Unter der Voraussetzung, dass der PACE-Antrag zulässig ist, strebt das EPA an, die Prüfungsbescheide innerhalb der folgenden Fristen zu versenden:</p>
<ul>
<li>Der nächste Prüfungsbescheid wird innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Falls durch die Prüfungsabteilung, nach Einreichung der Antwort des Anmelders oder nach Einreichung des PACE-Antrags (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) versandt.</li>
<li>Die nachfolgenden Prüfungsbescheide werden grundsätzlich ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Antwort des Anmelders versandt.</li>
</ul>
<h3><u>Für Euro-PCT-Anmeldungen:</u></h3>
<p>Wenn das EPA gleichzeitig als internationale Recherchenbehörde (ISA) fungiert, kann grundsätzlich bei Eintritt in die europäische Phase oder bei Einreichung der Antwort gemäß Regel 161 (1) EPÜ eine beschleunigte Prüfung beantragt werden.</p>
<p>Selbst wenn gemäß Artikel 23 (2) oder 40 (2) PCT ein vorzeitiger Eintritt in die europäische Phase beantragt wird, muss ein separater PACE-Antrag gestellt werden, damit das EPA eine beschleunigte Prüfung durchführt.</p>
<p>Das novellierte PACE-Programm tritt am 1. Februar 2026 in Kraft und gilt für PACE-Anträge, die ab diesem Datum eingereicht werden. Gleichzeitig gelten die Regeln für den „Austritt aus PACE” und die „Aussetzung der Beschleunigung” ab diesem Datum für alle anhängigen Anmeldungen.</p>
<p>Insgesamt spiegelt diese Änderung die politische Ausrichtung des EPA wider, die Ressourcen für die Beschleunigung auf die Prüfungsphase zu konzentrieren, um die Vorhersehbarkeit und Gesamteffizienz der beschleunigten Prüfung zu verbessern und gleichzeitig den Missbrauch von Beschleunigungsanträgen zu verhindern.</p>
<h2><u>Mitteilung des Europäischen Patentamts zur Auskunft über den Bearbeitungsstand von Verfahren<sup>3</sup></u></h2>
<p>Unter bestimmten Umständen kann der Anmelder während der Prüfung seiner Patentanmeldung über seinen <a href="https://www.karoip.com/experten/">europäischen Patentanwalt</a> den Bearbeitungsfortschritt seines Falls abfragen, um zu erfahren, wann er einen neuen Prüfungsbescheid erhalten wird, insbesondere wenn das Prüfungsverfahren über einen längeren Zeitraum stagniert.</p>
<p>Im Gegensatz zum PACE-Programm zur beschleunigten Prüfung bedeutet die Einreichung einer Statusanfrage nicht, dass das Prüfungsverfahren insgesamt beschleunigt wird.</p>
<p>Angesichts der folgenden Entwicklungen hat das EPA seine Praxis bei der Bearbeitung von Statusanfragen entsprechend angepasst:</p>
<ul>
<li>Die Fristen für die Erstellung des europäischen Recherchenberichts (ergänzender Recherchenbericht) und der Stellungnahme zur Patentierbarkeit haben sich deutlich verbessert.</li>
<li>Die Bedingungen für die Anwendung des PACE-Programms wurden geändert².</li>
<li>Die Recherchenphase für alle vor dem 1. Juli 2014 eingereichten europäischen Patentanmeldungen (einschließlich PCT-Anmeldungen, die nicht als (S)ISA beim EPA in die europäische Phase eingetreten sind) ist abgeschlossen.</li>
</ul>
<p>Alle Anmelder, deren Verfahren vor der ersten Instanz des EPA anhängig sind, können eine Statusabfrage einreichen.</p>
<h3><u>Einreichung der Statusanfrage von Patentprüfungen</u></h3>
<p>Das EPA bearbeitet und beantwortet Statusanfragen nur dann gemäß dieser Mitteilung, wenn sie online über das EPO-Formblatt 1012 eingereicht werden. Jede Anfrage darf sich nur auf eine Anmeldung oder ein Patent beziehen.</p>
<p>Das EPA bestätigt den Eingang der Anfrage unverzüglich.</p>
<p>Die Anfrageunterlagen und die Antwort des EPA sind Bestandteil der Akte und somit öffentlich zugänglich.</p>
<h4><u>Bearbeitung der Statusanfrage</u></h4>
<p>In der Regel gibt das EPA in seiner Antwort einen voraussichtlichen Zeitrahmen für die weitere Bearbeitung an, wobei es die Arbeitsbelastung in dem betreffenden technischen Bereich und die internen Fristen für die Erledigung der anstehenden Aufgaben berücksichtigt. Das EPA bemüht sich, die entsprechenden Maßnahmen innerhalb des in der Antwort angegebenen Zeitraums abzuschließen.</p>
<p>Bestimmte Faktoren können die Bearbeitungszeit von Statusanfragen beeinflussen. Beispielsweise kann die Nichtzahlung der Jahresgebühr innerhalb der in Artikel 51 (1) des Europäischen Patentübereinkommens festgelegten Frist zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der betreffenden Anfrage durch das EPA führen.</p>
<p><u>Bei Statusanfragen, bei denen:</u></p>
<ul>
<li>die Anmeldung im Rahmen des PACE-Programms bearbeitet wird oder</li>
<li>bereits eine Anfrage gestellt wurde und innerhalb der festgelegten Frist noch kein Prüfungsbescheid ergangen ist,</li>
</ul>
<p>wird das EPA automatisch innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage die nächste Amtshandlung einleiten.</p>
<p>Das EPA wird genau überwachen, ob die nächste Amtshandlung vor dem festgelegten Termin erfolgt.</p>
<p>Ist der Anmelder mit dem in der Antwort angegebenen Zeitplan nicht einverstanden, kann er die Beschleunigung des Prüfungsverfahrens durch einen Antrag auf Anwendung des PACE-Programms beantragen.</p>
<h3><u>Inkrafttreten</u></h3>
<p>Das neue Verfahren gilt für Statusanfragen, die am oder nach dem 1. Februar 2026 eingereicht werden. Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. August 2016 über die Bearbeitung von Statusanfragen (ABl. EPA 2016, A66).</p>
<p>1) ABl. EPA 2015, A93: <a href="https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a69">https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a69</a></p>
<p>2) Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2025 über das Programm zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen („PACE”): <a href="https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a69">https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a69</a></p>
<p>3) Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2025 über die Bearbeitung von Anfragen zur Bearbeitung von Akten: <a href="https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a70">https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2025/12/a70</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/patent/2026/01/beschleunigung-eu-patentpruefung/">Die aktuellen Maßnahmen des Europäischen Patentamts zur Beschleunigung der europäischen Patentprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Börsengang von CF PharmTech</title>
		<link>https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2025/10/boersengang-cf-pharmtech/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2025 10:48:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[CF PharmTech]]></category>
		<category><![CDATA[IPO]]></category>
		<category><![CDATA[Pharma]]></category>
		<category><![CDATA[Suzhou]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22999899</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erfolgreicher Börsengang von CF PharmTech karo IP begleitet IPO mit IP-Expertise Am 8. Oktober 2025 hat einer unserer Kunden, das Pharmaunternehmen CF PharmTech (mit Hauptsitz in Suzhou, China), erfolgreich den Gang an die Hongkonger Börse (HKSE) vollzogen. Unser Kunde ist ein voll integriertes Pharmaunternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Medikamenten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/blog/sonstiges/2025/10/boersengang-cf-pharmtech/">Börsengang von CF PharmTech</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Erfolgreicher Börsengang von CF PharmTech</h1>
<h2>karo IP begleitet IPO mit IP-Expertise</h2>
<p>Am 8. Oktober 2025 hat einer unserer Kunden, das Pharmaunternehmen CF PharmTech (mit Hauptsitz in Suzhou, China), erfolgreich den Gang an die Hongkonger Börse (HKSE) vollzogen.</p>
<p>Unser Kunde ist ein voll integriertes Pharmaunternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Medikamenten und Geräten zur Behandlung von Atemwegserkrankungen konzentriert. Das Kernprodukt des Unternehmens ist <a href="https://cfpharmtech.com/en/Pharmaceutical" target="_blank" rel="noopener">Budesonide Suspension (CF017)</a>, ein Medikament zur Behandlung von Asthma und COPD, das in <a href="https://www.karoip.com/kanzlei/china-desk/">Chinas</a> volumenbasiertem Beschaffungsprogramm enthalten ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über weitere Produkte und eine Pipeline innovativer Therapien, darunter RNAi-Therapien und niedermolekulare Medikamente.</p>
<p>Der Börsengang von CF PharmTech war stark überzeichnet, und der Aktienkurs stieg am ersten Handelstag deutlich an, was auf das starke Interesse der Anleger an der Fokussierung des Unternehmens auf die Behandlung von Atemwegserkrankungen und dessen Weg in die Profitabilität zurückzuführen war.</p>
<p>Wir freuen uns sehr, dass wir gebeten wurden, den Börsengang unseres Kunden mit verschiedenen Recherchen, Bewertungen und Gutachten zu Patenten, Gebrauchsmustern und Marken in den europäischen Gebieten zu unterstützen und so zum erfolgreichen Börsengang von CF PharmTech und seinem weiteren erfolgreichen Weg auf dem europäischen Markt beizutragen.</p>
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		<title>Wir entwickeln uns weiter und ziehen zum 1. Juli 2024 mit unserem Team in die Düsseldorfer Innenstadt.</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2024/07/wir-entwickeln-uns-weiter-und-ziehen-zum-1-juli-2024-mit-unserem-team-in-die-duesseldorfer-innenstadt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2024 11:22:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=23000101</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir schaffen so die Vorraussetzungen für ein vernetztes und modernes Arbeiten für IP-Strategie, Schutzrechte, Streitvermeidung und Streitverfahren. Unser neuer Hauptsitz in der Steinstraße 16-18 liegt in unmittelbarer Nähe zu unseren Freunden, Kollegen und Experten im Patent- und Markenrecht und damit im IP-Zentrum der Stadt und in NRW. Für Sie als Mandanten wird es keine Veränderungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/07/wir-entwickeln-uns-weiter-und-ziehen-zum-1-juli-2024-mit-unserem-team-in-die-duesseldorfer-innenstadt/">Wir entwickeln uns weiter und ziehen zum 1. Juli 2024 mit unserem Team in die Düsseldorfer Innenstadt.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><span class="s1">Wir schaffen so die Vorraussetzungen für ein vernetztes und modernes Arbeiten für IP-Strategie, Schutzrechte, Streitvermeidung und Streitverfahren. Unser neuer Hauptsitz in der Steinstraße 16-18 liegt in unmittelbarer Nähe zu unseren Freunden, Kollegen und Experten im Patent- und Markenrecht und damit im IP-Zentrum der Stadt und in NRW. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Für Sie als Mandanten wird es keine Veränderungen geben. Denn selbstverständlich behalten wir das bei, wofür Sie uns seit vielen Jahren schätzen: Zuverlässigkeit, Klartext und Kreativität. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wir bleiben eine IP-Boutique für Prosecution und Litigation, die maßgeschneiderte Schutzkonzepte für Ihr geistiges Eigentum entwickelt, die Aufgaben der Schutzrechtserlangung zuverlässig und effizient erledigt und auch für Spezialprobleme die beste Lösung findet. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wir sind uns sicher, dass wir unseren Service zukünftig mit noch mehr Transparenz, Offenheit und Freude bei der gemeinsamen Arbeit mit den Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs anbieten können. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Für Sie und für unsere Mitarbeitenden sind wir nun bequemer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: unser Beitrag zu moderner Office-Gestaltung.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wir, das Team von karo IP, freuen uns, mit Ihnen gemeinsam weiter zu gehen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder kommen Sie uns in unseren neuen Räumen </span>in der <span class="s1">Steinstraße 16-18, 40212 Düsseldorf.</span></p>
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		<item>
		<title>EPA Patent Index 2023</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2024/03/epa-patent-index-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2024 15:32:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22997276</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dem vom Europäischen Patentamt jüngst veröffentlichten Patent Index zufolge stieg die Anzahl europäischer Patentanmeldungen &#8211; im Vergleich zum Jahr 2022 &#8211; um 2,9 % &#8230; Die meisten EPA-Anmeldungen erfolgten in den Bereichen digitale Kommunikation (einschließlich Mobilfunktechnologien), Medizintechnik und Computertechnologie. Die USA machten auch im Jahr 2023 wieder knapp ¼ des gesamten Anmeldeaufkommens aus, gefolgt von Deutschland, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/03/epa-patent-index-2023/">EPA Patent Index 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dem vom Europäischen Patentamt jüngst veröffentlichten Patent Index zufolge stieg die Anzahl europäischer Patentanmeldungen &#8211; im Vergleich zum Jahr 2022 &#8211; um 2,9 % <a href="index.htm" target="_blank" rel="noopener">&#8230;</a></p>
<p>Die meisten EPA-Anmeldungen erfolgten in den Bereichen digitale Kommunikation (einschließlich Mobilfunktechnologien), Medizintechnik und Computertechnologie.</p>
<p>Die USA machten auch im Jahr 2023 wieder knapp ¼ des gesamten Anmeldeaufkommens aus, gefolgt von Deutschland, Japan, China und Korea.</p>
<p>Seit dem 1. Juni 2023 können Einheitspatente beim EPA angemeldet bzw. registriert werden; seitdem ist für 17,5 % aller europäischen Patente, die erteilt wurden, die einheitliche Schutzwirkung beim EPA beantragt worden.</p>
<p>Ausführliche Informationen mit Statistiken und Trends <a href="https://www.epo.org/en/about-us/statistics/patent-index-2023" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/03/epa-patent-index-2023/">EPA Patent Index 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<item>
		<title>The Legal 500 Deutschland 2024</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2024/02/the-legal-500-deutschland-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Feb 2024 16:09:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22995932</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/02/the-legal-500-deutschland-2024/">The Legal 500 Deutschland 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
				<div class="et_pb_row et_pb_row_1">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_1  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_1  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><p>[Februar 2024] karo IP wird im jüngst veröffentlichten <a href="https://www.legal500.de/c/deutschland/gewerblicher-rechtsschutz/patentrecht-patentanwalte-anmeldungen-und-amtsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Legal 500 Deutschland</a> Ranking empfohlen (Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren).</p>
<p>Legal 500 schreibt: <em>&#8222;Karo IP zeichnet sich neben der umfangreichen Betreuung deutscher und europäischer Mandanten durch einen ausgewiesenen geographischen Fokus auf Japan und China aus. Die Mandatsarbeit in den Bereichen Maschinenbau sowie Automobil- und Fahrzeugtechnik gehört dabei zu den Beratungsschwerpunkten von Matthias Rößler [&#8230;] sowohl in der Verwaltung von Portfolios als auch der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten aktiv sind.&#8220;</em></p>
<p>Mandanten sagen: <em>‘Zuverlässige und schnelle Bearbeitung der Themen. Sehr gut strukturierte Kanzlei.’ | ‘karo IP besitzt als <a href="https://www.karoip.com/kanzlei/">Patentanwaltskanzlei</a> sowohl eine sehr hohe technologische als auch juristische und wirtschaftliche Kompetenz.’</em></p></div>
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			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/02/the-legal-500-deutschland-2024/">The Legal 500 Deutschland 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<item>
		<title>CES, Las Vegas</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2024/01/ces-las-vegas/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2024 15:34:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22997279</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bei der CES 2024 präsentieren Unternehmen der Technologiebranche ihre neuesten Innovationen und Produkte. In diesem Jahr liegt der Fokus insb. auf Innovationen in den Technologiebereichen Künstliche Intelligenz und autonomes Fahren. Die CES in Las Vegas zählt zu den bedeutendsten und größten Messen der Tech-Branche. Teilnehmer kommen vor allem aus den Bereichen Audio-Video, Haushaltselektronik, Lebensmittel- und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/01/ces-las-vegas/">CES, Las Vegas</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der CES 2024 präsentieren Unternehmen der Technologiebranche ihre neuesten Innovationen und Produkte. In diesem Jahr liegt der Fokus insb. auf Innovationen in den Technologiebereichen Künstliche Intelligenz und autonomes Fahren.</p>
<p>Die CES in Las Vegas zählt zu den bedeutendsten und größten Messen der Tech-Branche. Teilnehmer kommen vor allem aus den Bereichen Audio-Video, Haushaltselektronik, Lebensmittel- und Gesundheitstechnologie, Gaming-Hardware, Laptops und der Automobilindustrie. Das Thema Künstliche Intelligenz ist in diesem Jahr das zentrale Element bei den Unternehmenspräsentationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2024/01/ces-las-vegas/">CES, Las Vegas</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Änderungen im Markenrecht in China</title>
		<link>https://www.karoip.com/news/2023/12/aenderungen-im-markenrecht-in-china/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Rößler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Dec 2023 15:36:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.karoip.com/?p=22997282</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die chinesische Behörde für geistiges Eigentum (CNIPA) plant eine Überarbeitung des Markengesetzes der Volksrepublik China, die im kommenden Jahr beschlossen werden soll. Der Anfang 2023 veröffentlichte Änderungsentwurf sieht verschiedene Aktualisierungen vor, um die Position von Markeninhabern beim Schutz ihrer Rechte zu stärken. Zu diesen gehören u.a.: Verbot wiederholter Registrierungen: Die erneute Anmeldung identischer Marken durch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2023/12/aenderungen-im-markenrecht-in-china/">Änderungen im Markenrecht in China</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die chinesische Behörde für geistiges Eigentum (CNIPA) plant eine Überarbeitung des Markengesetzes der Volksrepublik China, die im kommenden Jahr beschlossen werden soll.</p>
<p>Der Anfang 2023 veröffentlichte Änderungsentwurf sieht verschiedene Aktualisierungen vor, um die Position von Markeninhabern beim Schutz ihrer Rechte zu stärken.</p>
<p>Zu diesen gehören u.a.:</p>
<ul>
<li>Verbot wiederholter Registrierungen: Die erneute Anmeldung identischer Marken durch denselben Antragsteller soll grundsätzlich nicht mehr zulässig sein.</li>
<li>Böswillige Markenanmeldungen: Es ist eine stärkere Sanktionierung bei bösgläubigen Markenanmeldungen (z.B. mittels Täuschung) geplant.</li>
<li>Erklärung zur Markenbenutzung: Markeninhaber sollen verpflichtet werden, regelmäßig Erklärungen ggü. der CNIPA zum Status der Markenbenutzung abzugeben.</li>
<li>Verkürzung der Widerspruchsfrist: Diese soll von drei auf zwei Monate verkürzt werden.</li>
</ul>
<p>Das Markengesetz wurde zuletzt im Jahr 2019 überarbeitet.</p>
<p>Für europäische Unternehmen kann es mitunter schwierig sein, Marken effektiv in China zu schützen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.karoip.com/news/2023/12/aenderungen-im-markenrecht-in-china/">Änderungen im Markenrecht in China</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.karoip.com">karo IP | Patentanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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