Unser IP blog

Regelmäßig veröffentlichen wir Artikel zu Themen rund
um den Gewerblichen Rechtsschutz.

Markenschutz in China

Markenschutz in China

Seit Dezember 2019 gilt in China ein neues Markenrecht, um die Position von Markeninhabern zu stärken. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Benutzung einer Marke, höhere Schadensersatzansprüche im Fall von Markenverletzungen und auf den Widerspruch gegen widerrechtliche Markenanmeldungen.

Rechtzeitige Markenanmeldung

Wer in China die Marke als erstes anmeldet, erhält den Markenschutz. Es ist daher empfehlenswert, eine Markenregistrierung vorsorglich vorzunehmen, auch wenn die Produkteinführung für den chinesischen Markt noch nicht konkret geplant ist.

Wichtig ist nachweisen zu können, dass die Marke nach der Registrierung tatsächlich benutzt wird. (siehe auch: Nachweis der Benutzung einer eingetragenen Marke). Wird eine registrierte Marke in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht benutzt, kann von jeder natürlichen oder juristischen Person die Löschung der Marke beantragt werden.

Für den Planungshorizont eines Markenanmelders: Eine Markeneintragung in China dauert ca. 12-18 Monate: Für die Prüfung der Anmeldung ist mit 9 Monaten zu rechnen. Die Widerspruchsfrist ist mit 3 Monaten festgelegt. Ein Widerspruchsverfahren kann bis zu 12 Monaten dauern.

Registrierung einer Marke in chinesischer Sprache

Es ist rechtlich nicht erforderlich aber ratsam, für China einen Markennamen auch mit geeigneten chinesischen Schriftzeichen anzumelden. Erfahrungsgemäß haben Marken mit chinesischen Schriftzeichen eine höhere Akzeptanz. Bei der Formulierung einer chinesischen Übersetzung sollte darauf geachtet werden, dass sie der Marke entweder vom Klang her möglichst nahekommt oder dass sie das Markenimage bestmöglich beschreibt.

Umfassender Markenschutz kann folglich über ein Logo, den lateinischen Schriftzug und/oder den chinesischen Schriftzug erfolgen.

Markenrechtsverletzung

Drei chinesische Gerichte, in Peking, Guangzhou und Shanghai, beschäftigen sich ausschließlich mit IP-Recht. Bei einem Gerichtsverfahren in China sind die Anforderungen an die zu erbringenden Beweise sehr hoch. Dafür ist die Abschreckungswirkung groß, die mit einer vom Gericht verhängten Schadensersatzforderung einhergeht.

Alternativ kann eine Streitbeilegung auch über die Verwaltungsbehörde „Administration for Industry and Commerce“ (AIC) erfolgen, die z.B. einen Verkaufsstopp oder eine Warenvernichtung anordnen kann. Bei diesem Verfahren können jedoch nur Bußgelder, keine Schadensersatzforderungen, erwirkt werden.

Im Fall einer Markenverletzung sollte fallabhängig und in Abstimmung mit einem Anwalt entschieden werden, ob ein zivilrechtliches oder ein verwaltungsrechtliches Verfahren zielführender ist. Die Verfahrenswege können auch kombiniert werden.

Einstweilige Verfügung

Ein chinesisches Gericht kann schon vor Prozessbeginn eine einstweilige Verfügung anordnen. So können entweder Beweise für einen späteren Prozess gesichert (Antrag auf Beweissicherung) oder rechtsverletzende Aktionen bis zum Prozess gestoppt werden (Unterlassungsverfügung).

Schutz durch den Zoll

Die Beschlagnahme rechtsverletzender Waren durch den Zoll ist möglich, wenn die gewerblichen Schutzrechte bei der Zentralverwaltung des Zolls registriert sind. Die Beschlagnahme und die anschließende Untersuchung durch den Zoll, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht, muss zuvor vom Markeninhaber beantragt werden.

Mehr zum Schutz vor Marken- und Produktpiraterie erfahren Sie in unserem Blogartikel 9/2019.

Das neue Patentgesetz in China

Bei den IP News haben wir am 21. Januar 2021 für Sie zusammengefasst, welche neue Regelungen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

von | 14. 05. 2021

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